Akustische
Alarmierungsanlagen
Allgemeines zu akustischen Alarmierungsanlagen
Bei der akustische Alarmierungen zur Brandfrüherkennung ist zu unterscheiden zwischen:
- einfacher Signalgebung in Form von Tönen
- Sprachdurchsagen, die entweder automatisiert durch Ablauf eines Textinhaltes oder durch Mikrofone und eigene Texte unterstützend erfolgen.
Generell sollte sichergestellt sein, dass eine akustische Alarmierungen für den Gefahrenfall – insbesondere bei der Brandalarmierung – in allen Räumen und in ausreichender Lautstärke zu vernehmen sind.
Bei der Einbruchmeldeanlage oder bei besonderen Bereichen mit z. B. großer Personenzahl wie beispielsweise Krankenhäusern, Stadien oder Konzertsälen mit ständig besetzter Stelle, ist die stille Alarmierung mit dazugehörigem Maßnahmenkatalog für die Personen der besetzten Stelle eine weitere Variante.
Welche Art der akustische Alarmierung einzusetzen ist, ist abhängig von der Anlage und den zu berücksichtigen Vorgaben nach Bauordnung, Brandschutzkonzept, Feuerwehr, Versicherung oder eigenen Wünschen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Interesse für eine persönliche Beratung zur Verfügung.