Brandmeldeanlagen

Allgemeines zu Brandmeldeanlagen
und Alarmierung

Brandmeldeanlagen dienen der Früherkennung von Rauch- und Brandausbreitung.

In Zusammenhang mit einer akustischen Alarmierung – beispielsweise durch Sirenen oder über automatische Lautsprecherdurchsagen – unterstützen Brandmeldeanlagen:

- die frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr aufgrund einer automatische Weiterleitung der Brandfrüherkennung
- die frühzeitige Information von anwesenden Personen durch akustische Alarmierung in Form von Sirenen/Signalen oder Lautsprecherdurchsagen, um so das Gebäude zur eigenen Sicherheit schnell verlassen zu können.

Bei einem Brandfall kann die Alarmierung durch folgende Systeme erfolgen:

- Betätigung eines Druckknopfmelders
- automatische Erkennung von Rauch und Brand durch automatische Melder – so genannte Rauchmelder – welche sich in Räumen, Zwischendecken und Lüftungsanlagen befinden
- Rauchansaugsysteme, die über dauernde Ansaugung von Raumluft, beispielsweise in Zwischenböden oder Serverräumen, über einen einzelnen Rauchmelder eine große Fläche überwachen können

Letztendlich entscheiden die Nutzung und entsprechende Vorgaben laut Bau- und Versicherungsauflagen, Brandschutzkonzept, Feuerwehr oder private Interessen des Nutzers über die Ausführung und den Umfang einer Brandmeldeanlage.

Wir sind nach der DIN 14675 für die Planung von Brandmeldeanlagen zertifiziert.

Zur Vermeidung von Nachinstallationen und fehlender behördlicher Abnahme erfolgt schon frühzeitig eine Abstimmung mit den Behörden, dem Brandschutzgutachter und insbesondere der zuständigen Feuerwehr.

Parallel ist eine Schnittstellenkoordination zu anderen baulichen sowie technischen Gewerken zwingend erforderlich. Alleine hierfür sind weitere und teilweise umfangreiche Detailabstimmungen mit dem Architekten, der Bauleitung, dem Ausbaugewerk/dem Mieterausbau aber auch mit dem Bauherrn/Nutzer zu führen.

Gerne stehen wir Ihnen von der Planung bis zur Abnahme sowie bei der Erstellung von Fluchtwegplänen und Brandschutzordnungen (Teil A bis C) zur Verfügung.

Gerne stehen wir Ihnen bei Interesse für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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