Einbruchmeldeanlagen

Allgemeines zu Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen dienen dem Schutz vor Einbruch und Diebstahl. Sie werden fast ausschließlich zum persönlichen Schutz gewünscht und nur in besonderen Fällen durch die Versicherung gefordert.

Man unterscheidet dabei zwischen:

- Außenhautsicherung = Sicherung vor Zutritt in ein Gebäude oder Zutritt einer Freifläche
- Innere Sicherung = Sicherung vor Zutritt einzelner Räume oder Aufbewahrungsorte wie Tresore und Behälter

Einbruchmeldeanlagen dienen nicht nur dazu, den Zutritt von Gebäuden, Grundstücken, Flächen oder Räumen zu vermeiden, sondern ebenfalls der Erschwernis, Früherkennung und Warnung. 

Die Überwachung von Außenflächen kann durch Zäune, Kontaktmatten und Radaranlagen erfolgen und somit frühzeitig übermittelt werden.

An Gebäuden selbst führen Sensoren an baulichen Öffnungen – in und an Glasscheiben, Türen, Fenstern, Dachluken usw. – zum gleichen Ergebnis.

Sollen nur einzelne Räume und Aufbewahrungsorte überwacht werden, so bieten sich hier in erster Linie Bewegungsmelder und Öffnungskontakte an.

Eine Einbruchmeldeanlage in Verbindung mit mechanischem Schutz kann einen Einbruch nicht verhindern. Sie kann jedoch die frühzeitige Alarmierung von Personen, dazu entsprechende Handlungen und eine Erschwernis zum Eindringen in das Objekt darstellen.

In Verbindung mit einer Zutrittskontrolle und mechanischer Sicherung ist die Einbruchmeldeanlage aus keinem Sicherheitskonzept wegzudenken.

Mittels eines Pflichtenheftes werden hier die einzelnen Maßnahmen und Wünsche des Interessenten erfasst und abgestimmt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Anforderungen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Interesse für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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